AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Macverleih liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
§2 Vertragsschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Macverleih oder durch ihre Ausführung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Übernahme der gelieferten oder gemieteten Ware bar zu leisten.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. des Mieters ist die Firma Macverleih berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,25% p.a. zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Käufer bzw. der Mieter in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Macverleih gegenüber dem Käufer bzw. dem Mieter sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Bei nichteinlösbaren Lastschriften und ungedeckten Schecks wird zusätzlich zu den angefallenen Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
3.4 Bei Nichterfüllung eines Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages, kann die Firma Macverleih pauschal 20% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma Macverleih gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Macverleih.
4.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Käufers ist die Firma Macverleih berechtigt, die noch im Besitz des Käufers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Käufer hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten der Firma Macverleih den Zutritt zu den Räumen auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
§5 Kündigung des Mietvertrages
Im Falle eines Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Mieters ist die Firma Macverleih berechtigt, den Mietvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§6 Mahnverfahren
Im außergerichtlichen Mahnverfahren wird erforderlichenfalls für jede Zahlungserinnerung bzw. Mahnung eine Mahngebühr von EUR 8,- berechnet.
§7 Datenverlust bei Service- und Wartungsarbeiten
Bei Service- oder Wartungsarbeiten kann es zu Datenverlusten oder -veränderungen kommen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße, aktuelle Datensicherung trägt ausschließlich der Kunde. Die Firma Macverleih haftet in keinem Fall für Datenverlust, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobes Verschulden.
§8 Funktionsstörungen durch defekte Hardware
Schadenersatzansprüche des Mieters aus Funktionsstörungen der Hardware sind ausgeschlossen. Probleme mit defekter Hardware hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist bemüht schnellstmöglich ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen bzw. das defekte Gerät zu reparieren. Kosten für den Transport der defekten Geräte vom Mieter zum Vermieter sowie der ausgetauschten bzw. der reparierten Geräte vom Vermieter zum Mieter hat der Mieter zu tragen.
§9 Kompatibilität
9.1 Schadenersatzansprüche des Mieters aus etwaigen Software- oder Kompatibilitätsproblemen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden.
9.2 Jeder Käufer oder Mieter ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden ob das gekaufte oder gemietete System für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendbar ist.
§10 Handbücher und Systemsoftware
Handbücher und Systemsoftware gehören nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters zum Lieferumfang.
§11 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die gemieteten Geräte das Lager des Vermieters verlassen. Das Mietverhältnis endet an dem Tag, an dem die gemieteten Geräte vollständig beim Vermieter wieder eintreffen.
§12 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet mit dem Wiederbeschaffungswert für Schäden infolge äußerer Einwirkung sowie für Abhandenkommen bzw. Diebstahl. Es obliegt dem Mieter hierfür eine Versicherung abzuschließen.
§13 Kaution
Die vom Mieter hinterlegte Kaution gibt der Vermieter dem Mieter zurück, wenn der Computer, alle dazugehörigen Peripheriegeräte sowie sämtliches Verpackungs- und Transportmaterial unbeschädigt beim Vermieter eingetroffen und die Mietrechnung vollständig bezahlt ist. Fehlteile werden nach Fristsetzung in Rechnung gestellt.
§14 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Für den Fall, daß eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist München.